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   OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95   

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https://dejure.org/1996,10479
OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Börsentermingeschäfte mangels Börsentermingeschäftsfähigkeit; Gewerbsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Abgrenzung von berufsmäßiger Tätigkeit und gewerbsmäßiger Tätigkeit im Börsenrecht; Eine bloße Gutschrift auf einem ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 2162
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist der Ansicht, die Bank erwerbe durch unberechtigte Sollbuchungen im Zusammenhang mit unverbindlichen Optionsscheingeschäften einen wirtschaftlich nutzbaren Vermögenswert und müsse die daraus erzielten Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB an den Kunden herausgeben (OLG Frankfurt ZIP 1993, 1855, 1859 f.; OLG Zweibrücken WM 1995, 1272, 1275 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162, 2163 f.; OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961 f.; OLG Karlsruhe EWiR 1997, 983; LG Hamburg ZIP 1992, 615, 616; LG Frankfurt ZIP 1997, 975, 976; LG Düsseldorf EWiR 1997, 981; Tilp, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 535; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056 f.; Drygala EWiR 1997, 981, 982).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit

    Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.; Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.; Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252; Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96

    Rückforderung von zur Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte dienender

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  • KG, 07.01.1997 - 19 U 4688/96

    Anspruch auf Ausgleich des Verlustes aus Wertpapiergeschäften; Begriff des

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